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   OLG Dresden, 27.07.1998 - 7 U 443/98   

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https://dejure.org/1998,10090
OLG Dresden, 27.07.1998 - 7 U 443/98 (https://dejure.org/1998,10090)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.07.1998 - 7 U 443/98 (https://dejure.org/1998,10090)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 7 U 443/98 (https://dejure.org/1998,10090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus Wasser- und Abwasserentgelt; Versorgungs- und ein Entsorgungsvertrag; Zustandekommen eines Vertrages durch sozialtypisches Verhalten; Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB; Vorlage eines Privatgutachtens; Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1331
  • NVwZ 1999, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

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  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

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  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

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  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als

    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass verwaltungsrechtlich die funktionelle Organisationsprivatisierung dazu führt, dass die privatrechtlich organisierte Eigengesellschaft gleichwohl als öffentliche Einrichtung iSd. § 14 Abs. 1 SächsGemO anzusehen ist (so Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Juni 2003 4 D 373/99 - juris) oder dass es einer Gemeinde verwehrt ist, ihre Selbstverwaltungsaufgaben an Dritte abzugeben (so BVerwG 8 C 10/08, - juris) bzw. dass eine Gemeinde nur dann die Wasserversorgung durch eine juristische Person des Privatrechts durchführen lassen darf, wenn und soweit die Aufgabenerledigung im Zugriffsbereich der Gemeindeverwaltung verbleibt (so m.w.N. OLG Dresden, Urteil vom 27. Juli 1998 7 U 443/98 - juris).
  • OLG Dresden, 05.11.2003 - 6 U 567/03

    Begründung eines Wasserversorgungsvertrags für die Versorgung mit Trinkwasser

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  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2004 - 12 O 714/03

    Einleitung von Niederschlagswasser in ein von einer städtischen GmbH übernommenes

    v. § 145 Rdnr. 28) nimmt derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, oder Abwasser einleitet, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Ver- oder Entsorgungsvertrages konkludent an; eine Erklärung, er wolle mit dem Unternehmen keinen Vertrag schließen, ist unbeachtlich, da dies in Widerspruch zu seinem eigenen tatsächlichen Verhalten steht (vgl. statt vieler z.B. OLG Dresden, NVwZ 1998, 1331).
  • VG Weimar, 15.05.2002 - 1 K 1962/99

    ; gewillkürte Prozessstandschaft; Leistungsklage; öffentlich-rechtlicher Vertrag;

    Die Trinkwasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Beklagten, § 61 Abs. 1 LWG, § 2 Abs. 2 ThürKO (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 27. Juli 1998, NVwZ 1998, 1331, 1331).
  • LG Frankfurt/Oder, 16.07.2004 - 2 O 714/03

    Erhebung eines Entgelts für die Einleitung von Niederschlagswasser; Anschluss von

    v. § 145 Rdnr. 28) nimmt derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, oder Abwasser einleitet, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Ver- oder Entsorgungsvertrages konkludent an; eine Erklärung, er wolle mit dem Unternehmen keinen Vertrag schließen, ist unbeachtlich, da dies in Widerspruch zu seinem eigenen tatsächlichen Verhalten steht (vgl. statt vieler z.B. OLG Dresden, NVwZ 1998, 1331).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.11.2019 - 5 K 908/15
    Die formelle Privatisierung ist damit keine Privatisierung der Aufgabe, sondern nur eine Privatisierung der Organisation (vgl. OLG Dresden Urteil vom 27. Juli 1998 - 7 U 443/98, NVwZ 1998, 1331, Rdnr. 47).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.05.2014 - 5 K 934/11

    Anschluss und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Die formelle Privatisierung ist damit keine Privatisierung der Aufgabe, sondern nur eine Privatisierung der Organisation (vgl. OLG Dresden Urteil vom 27. Juli 1998 - 7 U 443/98, NVwZ 1998, 1331, Rdnr. 47).
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